Billigflieger auf dem Vormarsch: Vor- und Nachteile

Mehr Flughäfen, mehr Ziele: Anbieter von Billigflügen weiten ihr Angebot in Europa aus. Das bringt für Reisende einige Vorteile mit sich – hat aber auch Nachteile.
Ryanair Flugzeug von der Seite

Nun zieht auch der Flughafen Frankfurt am Main nach: 2017 starten erstmals Flieger der irischen Airline Ryanair vom größten deutschen Airport. Damit folgen die Hessen einem europäischen Trend. Große Luftfahrt-Drehkreuze werden zunehmend auch von den sogenannten Billigfliegern angesteuert. Der Marktanteil von Low-cost carriern beträgt in Frankfurt derzeit noch vier Prozent, in Amsterdam sind es schon achtzehn und europaweit bereits knapp dreißig Prozent – Tendenz steigend. Was heißt das konkret für die Passagiere?

Konkurrenz belebt das Geschäft

Mehr Anbieter bedeuten für Fluggäste im besten Fall sinkende Preise. Die klassischen Airlines machen es den Billigfliegern gleich und setzen im harten Preiskampf über den Wolken ebenfalls auf günstige Flüge. Mit Discount-Preisen agieren eigens gegründete Billigableger wie die Lufthansa-Tochter Eurowings, Vueling von IAG (British Airways/Iberia) oder Transavia von Air France-KLM. Zusätzlich können sich die Passagiere auf viele neue Strecken freuen, und das nicht nur in Europa: Thailand, USA, Mexiko, Karibik – die Billigflieger nehmen jetzt auch die Langstrecken ins Programm. Allerdings hat das günstige Flugticket seinen Preis: Sitzplatzabstände oder die zulässigen Höchstmaße für das Handgepäck sind zumindest in der Economy-Class bei den etablierten Airlines nicht besser als bei den Billigfliegern.

Vorsicht vor Kostenfallen

Wer einen Billigflug bucht, sollte genau hinschauen: Denn oft gibt es eine ganze Reihe versteckter Kosten – von der Sitzplatzreservierung bis hin zum Bord-Menü rufen die Low-cost carrier gerne Extra-Kosten auf. Auch renommierte Fluggesellschaften bieten verschiedene Tarife an. Da können Reisende leicht die Übersicht über die tatsächlichen Kosten verlieren. Und nicht zuletzt stellen sich gerade Anbieter von Billigflügen sehr häufig quer, wenn es um Entschädigungen für Fluggäste nach Verspätungen oder Ausfällen geht, wie die unwirksame Klausel in den Ryanair-AGBs zuletzt gezeigt hat.

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