Flughafen Verspätung

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Service von EUclaim

Können Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden? Unsere Customer Care-Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns per E-Mail: customercare@euclaim.de  erreichen.

Über EUclaim

  • Warum sollte ich mich für EUclaim entscheiden?

    Neben einer einzigartigen Datenbank, der größten Erfahrung und keinerlei Kostenrisiko gibt es noch weitere Gründe warum Sie sich für EUclaim entscheiden sollten.
  • Was genau macht EUclaim?

    EUclaim hilft Ihnen als Fluggast nach einer Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung (durch Überbuchung) oder einem verpassten Anschlussflug bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Fluggesellschaften. Zur Analyse Ihres Anspruchs greifen wir auf die weltweit größte und detaillierteste Datenbank ihrer Art von Lennoc Flight Intelligence zu. Wenn wir Ihren Fall vertreten, fordern wir die Entschädigung für Sie bei der Fluggesellschaft ein – und gehen mit unseren Vertragsanwälten auch bis vor Gericht. Aufgrund unseres „kein Erfolg – keine Kosten-Ansatzes“ tragen wir für Sie das finanzielle Risiko, bei minimalem Aufwand für Sie. Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person.
  • Flugdaten – Woher erhält EUclaim die Flugdaten?

    EUclaim hat Zugang zu der einzigartigen Datenbank von Lennoc Flight Intelligence und verfügt dank dieser umfangreichen Datenbank stets über alle aktuellen Fluginformationen. Lennoc Flight Intelligence bereitet zahlreiche Informationen aus unterschiedlichen kommerziellen und öffentlichen Quellen auf. Dadurch können wir Sie kompetent beraten und bei der Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs unterstützen – und das zum besten Preis.
  • Kosten – Was kostet mich der Service von EUclaim?

    Nur im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe von von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person. Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten, es bleibt bei der genannten Provision, auch wenn unsere Vertragsanwälte in Ihrer Sache tätig werden.  
    Entschädigung nach EU-Recht Ihre Auszahlung bei EUclaim
    250,00 € 144,50 €
    400,00 € 251,00 €
    600,00 € 393,00 €
      *die aktuellen Regierungsbestimmungen bezüglich der Mehrwertsteuersenkung werden wir befolgen

Fluggastrechte

  • Was ist der Unterschied zwischen der Entschädigung und der Kostenrückerstattung?

    Die Kostenrückerstattung stellt die Erstattung der Ticketkosten dar. Das bedeutet, dass der Kunde genau den Betrag zurückerhält, den er auch gezahlt hat. Unabhängig dieser Rückerstattung kann eine Entschädigung im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von bis zu 600 € möglich sein. Diese ist unabhängig der Kosten für den Ticketpreis zu sehen und kann daher auch zusätzlich zur Rückerstattung mögich sein oder auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, bei der man keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Ticketkosten hätte. Zwei der Voraussetzungen für eine Entschädigung sind, dass der Passagier mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort angekommen ist und keine außergewöhnlichen Umstände für die Verzögerung verantwortlich sind.
  • Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

    Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist: Verspätung von mindestens drei Stunden, Annullierung des Fluges, verpasster Anschlussflug, Nichtbeförderung (Überbuchung). Damit die EU-Verordnung 261/2004 greift, muss das Reiseziel in der EU liegen und der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt worden sein. Die Verordnung gilt außerdem bei allen Flügen, die in der EU gestartet sind. Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht leisten muss,  zum Beispiel bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Diese Ausnahmefälle werden vorab intensiv von uns geprüft.
  • Wie hoch ist mein Anspruch auf Entschädigung?

    Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bis 1.500 km sind es 250 €, bei einer Flugstrecke von 1.500-3.500 km sind es 400 € und bei einer Flugstrecke ab 3.500 km, die über die Grenzen der EU hinaus geht, sind es 600 €. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entschädigung um 50 Prozent gemindert werden. Laut EU-Verordnung müssen die Entschädigungen pro Person ausgezahlt werden, unabhängig von der Höhe des Flugticket-Preises. Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person.
  • Wie lange rückwirkend kann ich meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend machen?

    Mindestens drei Jahre – bis fast vier Jahre. Die Drei-Jahres-Frist beginnt ab Jahresende: Wer zum Beispiel am 1. Januar 2016 geflogen ist, kann seine Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2019 einfordern – also fast vier Jahre rückwirkend.

Anspruch auf Entschädigung?

  • Flugverspätung 2 Stunden

    Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie in diesem Fall leider nicht. Allerdings stehen Ihnen ab einer Verspätung von 2 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsleistungen zu.
  • Außergewöhnliche Umstände?

    Außergewöhnliche Umstände liegen gewöhnlich dann vor, wenn schlechte Witterungsbedingungen, Terror oder Blitzschlag Ursache für eine Verspätung oder Annullierung sind. Auch Streiks können in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Umstände gelten. Hierfür kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden und sie ist nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.

  • Schließung des Flughafens durch Streiks, politische Unruhen usw.?

    In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand. Die Fluggesellschaft ist dann nicht dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Streik.
  • Flugplanänderungen?

    Bei Flugplanänderungen hängt es davon ab, wann Sie darüber informiert wurden und wann Sie schlussendlich an Ihrem Ziel angekommen sind. Prüfen Sie selbst: Fluggastverordnung (Artikel 5) oder fragen Sie einfach unser Customer Care-Team, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben.
  • Umleitung des Fluges?

    Ihr Flug wurde umgeleitet zum Beispiel wegen eines Nachtlandeverbots? Hier muss geprüft werden, wann Sie schlussendlich an Ihrem Endziel angekommen sind. Bei einer Ankunft später als drei Stunden als geplant haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Entschädigung.
  • 50% Entschädigung

    Laut Fluggastrechteverordnung gibt es eine Ausnahmeregel, bei der 50% der Entschädigung ausgezahlt werden. Zum Beispiel bei einem Flug mit einer Länge von 3.500 km oder mehr und einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden haben Sie laut der sogenannten Sturgeon-Entscheidung ein Recht auf 50 Prozent der Entschädigung. Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell.
  • Crew-Engpässe aufgrund von Krankheiten?

    Crew-Engpässe liegen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Diese ist daher verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn Sie später als drei Stunden an Ihr Ziel gelangt sind.
  • Codesharing?

    Sie sind mit einer Etihad Maschine geflogen, aber auf Ihrem Ticket stand Lufthansa? Das nennt sich Codesharing: Verschiedene Airlines teilen sich einen Flug. Fluggesellschaft A, B und C verkaufen Tickets für einen Flug, der durch Fluggesellschaft A ausgeführt wird. Die ausführende Fluggesellschaft ist letztendlich verantwortlich für mögliche Probleme mit dem Flug.
  • Habe ich einen Anspruch bei vergünstigten oder kostenlosen Tickets?

    Wenn Sie zu einem Sondertarif geflogen sind, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ein Spezialtarif ist ein reduzierter Tarif, der für die Öffentlichkeit nur mittelbar oder nicht unmittelbar verfügbar ist. Auch kostenlose Tarife zählen hierzu. Tickets, die im Rahmen von kommerziellen Programmen, wie einem Vielfliegerprogramm, von Fluggesellschaften erworben sind, fallen nicht unter die Kategorie Spezialtarife.

Mein EUclaim – die Abwicklung

  • Wie funktioniert der Claimprozess?

    Sie möchten wissen wie wir Ihren Fall bearbeiten? In unserem Video erklären wir den gesamten Claimprozess.
  • Beauftragung von EUclaim

    Der endgültige Vertragsabschluss erfolgt erst nach Annahme Ihres Angebots durch EUclaim. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder durch schlüssiges Handeln in Form der Geltendmachung der Forderung gegenüber der Fluggesellschaft zum Ausdruck gebracht. Die Anforderung weiterer Informationen oder Unterlagen zur Prüfung Ihres Anspruchs stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Anschließend werden wir zunächst außergerichtlich mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten. Sollte sich die Fluggesellschaft dennoch weigern, der Entschädigungsforderung nachzukommen, so werden unsere Vertragsanwälte tätig und ggf. gerichtliche Schritte einleiten. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht!
  • Mehrere Passagiere – Können wir gemeinsam einen Anspruch einreichen?

    Ja, ein Claim kann für mehrere Passagiere angelegt werden, ganz gleich, ob Sie verwandt sind oder ob Sie als  Reisegruppe geflogen sind. Wir benötigen pro Claim eine Kontaktperson, die selbst nicht mitgeflogen sein muss.
  • Kann EUclaim Entschädigungen für Minderjährige einfordern?

    Ja, Minderjährige über 2 Jahre sind in der Regel ebenfalls entschädigungsberechtigt. Wir können jedoch zur Zeit keine Entschädigungen für Kinder unter 2 Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz hatten, einfordern.
  • Wie werde ich über den Fortgang auf dem Laufenden gehalten?

    Wir halten Sie immer auf dem Laufenden. Über Ihr Online-Dossier werden Sie über alle Status-Updates informiert. Sie können somit immer einsehen, was gerade in Ihrem Claim passiert. Außerdem ist es möglich, Nachrichten und Dokumente ganz einfach hochzuladen. Zudem können Sie uns natürlich per E-Mail, Chat oder Telefon erreichen. Unser Customer Care-Team gibt Ihnen gerne Auskunft über sämtliche Updates zu Ihrem Fall.
  • Dauer – Wie lange dauert die Abwicklung? Wann erhalte ich die Entschädigungszahlung?

    Nach der Prüfung Ihrer Anfrage wird der Anspruch bei der Fluggesellschaft eingereicht. Die Dauer der Durchsetzung hängt von der Reaktion der Fluggesellschaft ab. Demnach kann es sein, dass Ihre Zahlung nach nur zwei Monaten erfolgt oder aber erst nach einigen Monaten, wenn unsere Vertragsanwälte für Sie vor Gericht gehen. Die Durchschnittsdauer liegt bei ca. sechs bis acht Monaten.
  • Unterlagen – Welche Unterlagen benötigt EUclaim von mir?

    Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen eine Buchungsbestätigung, sowie E-Tickets und Boardingkarten (auch von Ihrem eventuellen Ersatzflug), wenn Sie diese aufbewahrt haben. Zudem empfehlen wir Beweisfotos am Flughafen von der Anzeigentafel zu machen. Bei einer Pauschalreise können Sie uns die Pauschalreise-Rechnung zukommen lassen.
  • Unterlagen – Wie kann ich EUclaim Unterlagen und Nachrichten zukommen lassen?

    Unterlagen und Nachrichten können Sie in Ihrem Online-Dossier hochladen, per E-Mail oder per Post an uns senden. Ganz wie Sie wünschen. Lediglich die Vollmachten benötigen wir im Original.
  • Die Fluggesellschaft kontaktiert mich – Was muss ich jetzt tun?

    Teilen Sie uns mit, dass die Fluggesellschaft zu Ihnen Kontakt aufgenommen hat und senden Sie uns das Schreiben bzw. die E-Mail-Nachricht zu.
  • Das Gericht sendet mir eine Rechnung- Was muss ich tun?

    Senden Sie uns die Rechnung bitte digital an info@euclaim.de. Wir kümmern uns gerne im nächsten Schritt um die Weiterleitung an unsere Vertragskanzlei.

Vertragsanwälte von EUclaim

  • Fallen für mich weitere Kosten an?

    Nein, bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten, es bleibt bei der 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person. Daran ändert sich auch nichts, wenn unsere Vertragsanwälte in Ihrer Sache tätig werden.
  • Wann werden die EUclaim Vertragsanwälte eingeschaltet?

    Sollte die Fluggesellschaft einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht zustimmen, schalten wir ggf. die Rechtsanwälte unserer Partnerkanzlei ein. Unsere Vertragspartner sind Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte und arbeiten eng mit uns zusammen.

Allgemein

  • Ich habe bereits Kontakt mit der Airline aufgenommen, aber keine bzw. eine negative Antwort erhalten – Kann EUclaim dennoch für mich tätig werden?

    Eventuell ja. Bitte setzen Sie uns über den bereits stattgefundenen Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft in Kenntnis. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Wir sorgen dafür, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht!
  • Mein Flug war vor weniger als drei Tagen, warum kann ich den Anspruch nicht eingeben?

    Es ist möglich, einen Anspruch ab drei Arbeitstagen nach dem ursprünglichen Flug einzugeben. Unsere Datenbank benötigt diese Zeit, um alle Daten zu verarbeiten und zu analysieren.
  • Was passiert mit meinen Daten?

    Alle Informationen diesbezüglich können Sie in den Datenschutzbedingungen nachlesen.
  • Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

    Wenn Sie Ihre Daten zur Person oder zu Ihrem Flug auf unserer Webseite eingeben, können Sie stets ihre Angaben in den Textfeldern überprüfen und ggf. korrigieren. Wenn notwendige Angaben fehlen, erhalten Sie einen enstprechenden Hinweis auf der Website. Im Übrigen können Sie auch durch den Button “Zurück” auf die vorige Seite gelangen, um Änderungen Ihrer Angaben vorzunehmen. Falls Sie Ihre persönlichen Daten nachträglich ändern oder korrigieren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@euclaim.de. Bei Änderung der E-Mailadresse möchten wir Sie bitten, sowohl die alte, als auch die neue E-Mailadresse anzugeben. Wir werden dann die Änderung für Sie vornehmen.
  • Wie fülle ich die Vollmachten aus?

    Um für Sie die Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern, benötigen wir zunächst Vollmachten. Diese lassen wir Ihnen zukommen, sobald unsere Abteilung Claim Desk Ihren Fall nochmals intensiv geprüft hat und wir Ihren Fall annehmen. Die erste Seite der Vollmacht berechtigt EUclaim für Sie tätig zu werden. Diese muss pro Fluggast ausgefüllt werden. Bei den folgenden Seiten handelt es sich um die Beauftragung und Vollmacht für unsere Vertragsanwälte. Diese Dokumente haben wir weitestgehend bereits für Sie ausgefüllt und wir benötigen lediglich noch die Angaben von Ort, Datum und Unterschrift pro Passagier. Diese Seiten werden von den Passagieren eines Claims gemeinsam ausgefüllt.War der Passagier minderjährig, dann müssen beide Elternteile unterschreiben, allerdings müssen alle anderen persönlichen Angaben, wie Name und Adresse vom Passagier sein, in dem Fall vom Kind. Außerdem bitten wir Sie die Vollmachten nur einseitig auszudrucken und uns im Original per Post zukommen zu lassen.
  • Was ist ein „Claim”?

    Ein „Claim” ist eine Rechtsstreitigkeit, verursacht durch einen Problemflug. Wir bei EUclaim sprechen von „Claims” und nicht von Rechtsstreitigkeiten.

Sonstige

  • Betreuungsleistungen am Flughafen – Was steht mir zu?

    In der EU-Verordnung 261 ist festgelegt, dass Sie als Fluggast ein Recht auf eine angemessene Betreuung haben, während Sie am Flughafen die Wartezeit überbrücken müssen. Dazu gehört sowohl die Versorgung mit Speisen und Getränken als auch eine Hotelunterkunft inklusive Transfer, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte. Sprechen Sie die Mitarbeiter der Fluggesellschaft am Flughafen an.
    Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft
    ab 2 Stunden bis 1.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails
    ab 3 Stunden bis 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails
    ab 4 Stunden ab 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails
    Flug findet erst einen Tag später statt nicht relevant Unterkunft inklusive Transfer
  • Zusätzliche Kosten (Verpflegung, Transfer, Hotel) – Kann ich diese auch zurückfordern?

    Zusätzlich entstandene Kosten können Sie bei der Fluggesellschaft einfordern. Wie hoch die jeweiligen Beträge sind, ist in der Fluggastverordnung geregelt. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen hier leider nicht behilflich sein können.
  • Kofferschwund, -schäden oder -verspätungen – Was sind meine Rechte?

    Melden Sie den Kofferschaden sofort nach dem Flug bei der Fluggesellschaft oder bei einem Vertreter vor Ort. In der Gepäckhalle befindet sich zudem der Lost & Found-Schalter. Lassen Sie sich schriftlich ein Formular über die Reklamation aushändigen. Dieses Formular benötigen Sie, um Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft oder bei Ihrer Reisegepäckversicherung geltend zu machen. Die Reklamationsfrist bei Kofferschäden beträgt sieben Tage, bei Verspätungen des Koffers gilt eine Frist von 21 Tagen. Bei endgültigem Verlust des Koffers wird der Inhalt des Koffers im Zeitwert ersetzt. Ausgenommen davon sind Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände. Wir weisen darauf hin, dass wir hier keine Forderung für Sie geltend machen können.
  • Selbststornierung – Was sind meine Rechte?

    Wenn Sie den Flug selbst stornieren möchten, können Sie Ihre Rechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft nachlesen oder sich mit der Fluggesellschaft direkt in Verbindung setzen.Im Falle einer Stornierung können Sie sich die Flughafengebühren und Steuern zurückerstatten lassen. Wir weisen darauf hin, dass wir hier keine Forderung für Sie geltend machen können.

Fragen?