Captain Robin: Wann verjährt mein Entschädigungsanspruch?

An dieser Stelle beantwortet unser Maskottchen Captain Robin ab heute regelmäßig Fragen von Fluggästen. Los geht es mit einer Frage aus einem Service-Chat, die wir so oder ähnlich häufig gestellt bekommen.

Frage:

Mein verspäteter Flug liegt schon länger zurück: Geflogen bin ich am 17. Februar 2013. Ist eine Vertretung Ihrerseits jetzt noch möglich?

Antwort von Captain Robin:

Hallo, ja das ist möglich. Der Entschädigungsanspruch für verspätete oder annullierte Flüge sowie für verpasste Anschlussflüge besteht noch mindestens drei Jahre ab Reisetag. Für Deinen Flug verjährt er erst am 31. Dezember 2016.

Gerechnet wird ab Jahresende: Fliegst Du zum Beispiel am 1. Januar 2015 mit einem Problemflug, kannst Du Deine Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2018 einfordern – also fast vier Jahre rückwirkend.

Habt Ihr auch eine Frage rund um Fluggastrechte und EUclaim? Schickt Eure Fragen einfach an Captain Robin – sie werden an dieser Stelle nach und nach beantwortet: robin@euclaim.de

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