Kroatien übernimmt Fluggastrechte aus VO (EG) 261/04

Doch was bedeutet dies für die Flugreisenden. Ändern sich die Rechtslage für diese überhaupt? Für Flugreisende bedeutet es nun einen zusätzlichen Schutz Ihrer Rechte insbesondere bei Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/04 findet vom 1. Juli an auch Anwendung auf Flüge aus Kroatien in ein anderes Land z. B. Deutschland sowie auf Flügen von außerhalb der EU nach Kroatien solange es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat handelt. Künftig können Flugreisende aus Deutschland also bei Flügen von und nach Kroatien einen Entschädigungsanspruch erwerben.

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