Unsere Reisetipps bei Urlaubskrisen
Krank im Urlaub
Am Strand überkommt euch plötzlich Schüttelfrost? Nach dem Tauchgang habt ihr euch einen unangenehmen Ohreninfekt eingefangen? Werdet ihr im Urlaub krank, solltet ihr noch am selben Tag zum Arzt gehen und euch ein Attest holen. Informiert euren Arbeitgeber und eure Krankenkasse. So geht ihr sicher, dass euch die Krankheitstage auf eurem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden. Die zurückgewonnenen Urlaubstage könnt ihr allerdings nicht an eure jetzige Reise anhängen. Ihr müsst sie später in Anspruch nehmen.
Es lohnt sich, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, gerade, wenn die Krankheit gravierender ist. Diese Zusatzversicherung kostet oft wenige Euro im Jahr und ist im Ernstfall Gold wert. Denn die normale Krankenversicherung übernimmt nur selten Behandlungskosten im Ausland, Krankenrücktransporte fast nie. Die zusätzliche Reisekrankenversicherung erstattet euch meist sämtliche Kosten und bringt euch sicher und ohne Mehrkosten wieder nach Hause. Reisekrankenversicherungen decken fast alle Länder dieser Welt ab. Lediglich Kanada und die USA bilden eine Ausnahme. Hier müssen separate Versicherungen abgeschlossen werden.
Reisepass verloren oder geklaut
Ist der Reisepass weg, erst einmal Ruhe bewahren. Oft taucht er schnell wieder auf. Verliert ihr euren Pass im Ausland oder wird er euch geklaut, solltet ihr umgehend die örtlichen Behörden aufsuchen, den Verlust melden und gegebenenfalls Anzeige erstatten. Andernfalls kann es für euch teuer werden. Übrigens genauso, wenn ihr ihn als verloren oder gestohlen meldet, ihn dann wiederfindet und nicht Bescheid gebt. Das Wiederfinden muss gemeldet werden! Die örtlichen Behörden stellen euch bei Verlust dann eine Verlustmeldung aus, mit der ihr zum Konsulat oder zur deutschen Botschaft gehen könnt. Beide sind dazu befugt, euch einen Notreiseausweis auszustellen. Damit könnt ihr weiterreisen, eine Einreise in andere Länder außerhalb Deutschlands ist jedoch nicht gewährleistet.
Buchungsbestätigung verloren
Ihr habt eure Buchungsbestätigung verloren? Keine Panik. Personalausweis oder Reisepass genügt, um einzuchecken. Da die Bestätigung heutzutage oft per E-Mail zugesendet wird, könnt ihr sie auch von eurem Smartphone abrufen. Wenn ihr auch die E-Mail nicht mehr findet, solltet ihr die Bestätigung frühzeitig beim Anbieter nochmal anfragen. Das gilt für Flugbuchungen bei Airlines sowie für Hotelbuchungen.
Unser Reisetipp: Druckt sämtliche Dokumente direkt nach Erstellung aus und verwahrt eine Version im Koffer und eine im Handgepäck. Schickt euch die Dokumente außerdem per E-Mail selbst zu. Dann könnt ihr sie überall abrufen.
Übrigens: Tipps für eure nächste Flugbuchung findet ihr hier!
Unfall im Urlaub
Autounfälle passieren. Blöd nur, wenn es der Mietwagen im Ausland ist. Unser Reisetipp: Haltet die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) stets parat und achtet bei Vertragsabschluss im Kleingedruckten darauf, dass euer Mietwagen Vollkasko versichert ist. Ansonsten müsst ihr bei der Selbstbeteiligung tief in die Tasche greifen.
Bei Ski- oder Reitunfällen solltet ihr eure Versicherung und den Reiseveranstalter so schnell wie möglich informieren. Fordert zudem unbedingt alle Rechnungsbelege und Unterlagen ein, die diesen Unfall betreffen und hebt diese auf, um sie später der Versicherung in Deutschland vorzuzeigen. Nur so könnt ihr dann auf eine Kostenrückerstattung hoffen.
Koffer kommt nicht
War ja klar – während jeder andere Reisende mit seinem Gepäck von dannen zieht, kommt die Erkenntnis: Der eigene Koffer ist weg. Bevor ihr zum „Lost and Found“ oder zum Schalter der Airline marschiert, schaut kurz auf benachbarten Gepäckbändern, ob sich euer Koffer nicht einfach nur verirrt hat. Ist das nicht der Fall, müsst ihr tatsächlich eine Verlustmeldung aufgeben. Oft liefern die Fluggesellschaften das Gepäckstück noch am selben Tag zum von euch angegebenen Wunschort nach. Ist dem nicht so, stellen die meisten Airlines eine kleine Auswahl der nötigsten Hygieneartikel, wie Zahnbürste und -pasta. Außerdem dürft ihr euch eine kleine Grundausstattung von Kleidung kaufen. Hebt hierzu die Quittungen auf und reicht sie innerhalb von drei Wochen bei der Fluggesellschaft ein. Je länger euer Gepäck fehlt, desto mehr Anspruch auf Rückerstattung habt ihr. Ist der Koffer nach fünf Tagen noch immer wie vom Erdboden verschluckt, schickt euch die Fluggesellschaft ein Formular, in dem ihr den Inhalt und dessen Wert angeben müsst. Der Maximalbetrag, den die Airline erstattet, liegt bei ca. 1.300 Euro. Allein aus diesem Grund solltet ihr Wertgegenstände immer im Handgepäck transportieren.
Kleiner Tipp: Bringt vor Reiseantritt euren Namen, Adresse und Telefonnummer außen und innen am Koffer an und speichert ein Foto eures Gepäckstückes auf eurem Smartphone. Das hilft den Flughafenangestellten bei der Suche.