Von Roaming bis Gesundheitsschutz
Telefonieren im Ausland
Früher waren sie der Schreck jedes Urlaubers, heute macht es kaum mehr einen Unterschied, ob man zu Hause oder im Ausland mit seinem Handy telefoniert oder ins Internet geht. Eine EU-Vorschrift schreibt nämlich vor, dass Mobilfunk-Anbieter nur noch minimale Aufschläge erheben dürfen. 2017 sollen Roaming-Gebühren endlich ganz der Vergangenheit angehören. Aber Achtung: In einigen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, gelten eigene Regeln fürs Telefonieren ins Ausland. Am besten sollte fürs Internet-Surfen immer das WLAN im Hotel oder Ferienhaus genutzt werden. Denn mobile Daten können fern der Heimat schnell für böse Überraschungen auf der Handyrechnung sorgen.
Shopping und Zoll
Die günstigen Zigaretten oder das schöne Souvenir – im Urlaub sitzt das Geld meist lockerer und man kann auch einige Schnäppchen machen. Wer aber am Flughafen nicht zur Seite gebeten werden will, sollte sich beim Zoll über die Einfuhrbedingungen informieren. Das geht mittlerweile sogar via App mit integriertem Freimengen-Rechner.
Erstattung bei Flugverspätung
Der Strand war traumhaft, die Ausflüge spannend, das Hotel voller Luxus. Und dann das: Stundenlang am Terminal warten, weil der Flieger nach Hause verspätet ist oder sogar ganz ausfällt – das kann die Urlaubsfreude ganz schön trüben. Das Gute: Ab drei Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Wiedergutmachung von den Airlines – wenn diese für die Verzögerung verantwortlich ist. Um die Entschädigung einfach und sicher von der Fluggesellschaft zu erhalten, helfen die Experten von EUclaim.
Krankheit im Urlaub
Die schönsten Wochen im Jahr – und dann das! Krank im Urlaub! Mit Schnupfnase am Hotelpool zu liegen ist alles andere als erholsam. Richtig unangenehm wird es bei schwereren Krankheiten oder Verletzungen. Reisende aus Deutschland sind aber in der EU unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies gilt auch in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben – wie zum Beispiel die Türkei oder Tunesien. Allerdings kommen die Kassen meist nur für die Notfallbehandlung am Urlaubsort auf. Wer auch für einen möglichen Rücktransport aus dem Urlaub abgesichert sein will, sollte sich über eine Auslandreise-Krankenversicherung informieren.