EUclaim berät den Tagesspiegel
EUclaim-Geschäftsführer Jan Rameken wurde zur Rechtslage von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 befragt und gab gerne Auskunft. Diese Ausgleichsansprüche bestehen leider nicht, da ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Somit können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Doch der Passagier hat Rechte und die Fluggesellschaften haben Pflichten. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
Bildquelle: Pixabay