Koalitionsvertrag: Schutz für Fluggastrechte bleibt erhalten

Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung setzt sich die Koalition für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein und zeigt sich verbraucherfreundlich.

Gute Neuigkeiten für Fluggäste. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: „Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung […]setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein“.

EUclaim begrüßt die Position der Koalition, das bestehende Schutzniveau beizubehalten. Es bleibt zu hoffen, dass CDU und SPD vom Schutzniveau sprechen, dass der EuGH konkretisiert hat. Danach steht Flugreisenden ab einer Verspätung von 3 Stunden am Ankunftsziel eine Entschädigung zu.

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