Laudamotion-Flüge entschädigungsberechtigt
Zwischen dem 1. und 5. Juni waren laut unserer Datenbank 163 Laudamotion-Flüge von Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Besonders hart traf es Reisende von und auf die Balearen – stundenlange Verspätungen und eine mangelnde Informationspolitik führten zu tumultartigen Zuständen an den Flughäfen.
Betroffene können Claims einreichen
Trotz des ganzen Ärgers gibt es auch eine gute Nachricht: 78% Prozent der betroffenen Flüge sind laut unseren Analysen entschädigungsberechtigt, betroffene Passagiere dürfen also mit einer finanziellen Entschädigung nach der EU-Verordnung 261 rechnen. Geschädigte könnten in Sekundenschnelle und unverbindlich in Erfahrung bringen, ob und, wenn ja, welche Entschädigungssumme ihnen nach EU-Recht zusteht.
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Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Flüge sind immer dann entschädigungsberechtigt, wenn die Airline für eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden oder eine Annullierung verantwortlich ist. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik muss die Fluggesellschaft in der Regel nicht zahlen.