Streik Belgien
Streik Belgien: Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline etwas hätte unternehmen können, um den Streik zu verhindern. Das bedeutet, dass Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn das Personal der Airline, mit der Sie fliegen wollten, streikt. Es macht keinen Unterschied, ob die Kabinencrew oder das Bodenpersonal streikt – in diesem Fall haftet die Airline und Sie haben das Recht, eine Entschädigung zu erhalten.
Keine Entschädigung für den Streik in Belgien, wenn die Airline nicht verantwortlich ist
So ärgerlich es auch sein mag – in vielen Fällen haben Sie laut der EU-Verordnung 261/2004 keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Airline, von der Sie ein Ticket besitzen, muss Sie von A nach B bringen. Ist das aufgrund eines Streiks, auf den die Airline keinen Einfluss hat, nicht möglich, können Sie auch keinen Antrag auf Entschädigung bei der Airline einreichen.
Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.
Zum Beispiel:
- Streik bei der Luftverkehrskontrolle
- Streik des Sicherheitspersonals
- Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
- Streik von anderem Bodenpersonal
Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Belgien betroffen sind
Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Belgien Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.
Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.
Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs
Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung
In der Datenbank von EUclaim sehen Sie direkt, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sie brauchen nur das Flugdatum und die Flugnummer eintragen. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Reichen Sie sofort einen Antrag auf Entschädigung ein. Wir helfen Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Der Erfolg ist zu 97 Prozent garantiert.
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- KL 3575Jetzt kostenlos prüfen21.11.2024 um 21:05 UhrPointe A Pitre, Le Raizet AirportParis Chrl. De Gaulle