Streik Ungarn
Wann können Sie aufgrund des Streiks in Ungarn eine Entschädigung erhalten?
Sie können einen Antrag auf Entschädigung einreichen, wenn die durchführende Airline für den Streik haftbar ist. Ist das Personal der Airline, mit der Sie fliegen oder fliegen sollten, der Grund für die Probleme mit Ihrem Flug? Dann haftet die Airline und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Viele Passagiere, die von dem Streik in Ungarn betroffen sind, stehen mit leeren Händen da
Wenn der Streik in Ungarn nicht von der Airline, mit der Sie fliegen, verursacht wurde, ist diese auch nicht haftbar. Die Airline hat – genauso wie Sie selbst – keinen Einfluss darauf. Deshalb können Sie für die verlorene Zeit auch keinen Antrag auf Entschädigung bei der Airline einreichen.
Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.
Zum Beispiel:
- Streik bei der Luftverkehrskontrolle
- Streik des Sicherheitspersonals
- Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
- Streik von anderem Bodenpersonal
Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Ungarn betroffen sind
Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Ungarn Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.
Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.
Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs
Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.
Haben Sie Schwierigkeiten aufgrund des Streiks in Ungarn?
Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung. Ob das wirklich so ist, können Sie ganz einfach prüfen, indem Sie die Flugnummer in unserer Datenbank eingeben. Wir teilen Ihnen direkt mit, ob Sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen können.
Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen.
Aktuelle Flugprobleme von und nach Ungarn
- KL 3575Jetzt kostenlos prüfen21.11.2024 um 21:05 UhrPointe A Pitre, Le Raizet AirportParis Chrl. De Gaulle