Flugausfall Coronavirus: Erhalte ich eine Entschädigung?

In diesem Jahr wurde das Leben aller auf den Kopf gestellt. Der Personenflugverkehr wurde nahezu eingestellt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus unter Kontrolle zu bekommen. Allmählich finden wieder mehr Flüge statt, doch wann haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge annulliert werden?
Lufthansa während des Flugs

Zuletzt aktualisiert am 30.07.2020

Coronavirus – ein außergewöhnlicher Umstand?

Nach Ausbruch des neuartigen Coronavirus herrschte viel Unsicherheit auch in punkto Fluggastrechte. Unzählige Passagiere waren von Flugannullierungen betroffen. Am 18. März 2020 teilte die EU-Kommission mit, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu den sogenannten außergewöhnlichen Umständen zählen. Das bedeutet, dass Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung haben, da die Gründe für die Flugausfälle nicht unter der Kontrolle der Airlines liegen.

Wann habe ich während der Pandemie einen Anspruch auf Entschädigung?

Inzwischen wurde die Reisewarnung für Europa aufgehoben. Nach unserer Einschätzung gibt es inzwischen wieder vermehrt annullierte Flüge, die entschädigungsberechtigt sind. Darunter zählen wir Flüge in Länder, für die es keine Reisewarnungen gibt. Auch wenn keine Grenzschließungen vorliegen oder Flüge aus wirtschaftlichen Gründen annulliert werden, sind wir der Meinung, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Ein Beispiel: Lufthansa plante Anfang März täglich 7 Flüge zwischen Frankfurt und Barcelona. Aufgrund der sinkenden Nachfrage wurde die Anzahl der Flüge auf 5 pro Tag reduziert und Ende März sogar auf 3 Flüge pro Tag. Hier hat keine Behörde die Durchführung der Flüge eingeschränkt. Da am selben Tag andere Flüge auf dieser Strecke durchgeführt wurden, sind wir der Auffassung, dass betroffene Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben können. Diese Flüge wurden aus wirtschaftlichen Gründen annulliert.

Von Anfang April bis Ende Mai wurde das Reisen zwischen Deutschland und Spanien stark eingeschränkt. In dieser Zeit gab es jedoch 39 Eurowings-Flüge, die zwischen Deutschland und Palma de Mallorca durchgeführt wurden. Alle Passagiere wurden angewiesen sich direkt für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. 

Voraussetzungen für Entschädigungen laut EU-Verordnung

Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben müssen darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen laut EU-Verordnung erfüllt sein. Dazu zählt, dass die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert haben muss. Zudem dürfen keine anderen außergewöhnlichen Umstände vorliegen wie Notlandungen aufgrund medizinischer Zwischenfälle oder Naturkatastrophen.

EUclaim setzt sich für Passagiere ein

Gerne reden sich Fluggesellschaften damit raus, dass außergewöhnliche Umstände vorlägen. Wir prüfen diese Flüge genau und setzen uns für Passagieren ein, wenn wir der Auffassung sind, dass ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Wenn Flüge aufgrund zu geringer Auslastung annulliert wurden, dann handelt es sich hierbei um wirtschaftliche Überlegungen. Daher sind wir der Meinung, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben. Wir beobachten die Entwicklungen im Flugverkehr genau und bewerten diese stetig neu.

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