Fluggastrechte bei Gepäckverspätung oder -verlust

Nach einem langen Flug endlich am Urlaubsziel gelandet, beginnt das Warten am Gepäckband. Während ein Mitreisender nach dem anderen seinen Koffer in Empfang nimmt, überkommt einen schnell ein ungutes Gefühl: Was, wenn die eigenen Habseligkeiten gar nicht angekommen sind? Eine Horrorvorstellung! Doch Reisende haben bei Gepäckverlust oder -verspätung ein Anrecht auf Entschädigung.
Gepäckverlust

Etwa 23 Millionen Koffer gehen jedes Jahr verloren oder kommen verspätet am Zielflughafen an – das sind 6,5 Gepäckstücke pro tausend Flugpassagiere. Damit ist die Quote zwar auf einem Allzeit-Tiefstand, für Betroffene ist das allerdings kein Trost.

Airline muss für Ersatz sorgen

Wer einen Gepäckverlust zu beklagen hat, sollte sich zunächst an den Lost-and-Found-Schalter seiner Fluggesellschaft wenden und seinen Koffer als vermisst melden. Kann das Gepäck nicht ermittelt werden, darf auf Kosten der Airline geshoppt werden. Laut Montrealer Übereinkommen haben Passagiere das Recht, Ersatzanschaffungen zu tätigen. Die Kosten für notwendige Dinge, wie frische Kleidung und Toilettenartikel, müssen von der Airline erstattet werden. Das ist aber kein Freifahrtschein für eine Shopping-Tour: Es gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Für einen Strandurlaub wird zum Beispiel weniger Kleidung benötigt als für eine Trekkingtour. Die Regelung greift auch, wenn das Gepäck verspätet eintrifft. Wisst ihr nicht, was ihr alles einpacken müsst? Lest auch unsere Tipps für eure Packliste.

Bleibt der Koffer dauerhaft verschwunden, haben Reisende Anspruch auf Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 Euro pro Person. Die Summe richtet sich nach dem sogenannten Zeitwert. Heißt: Für gebrauchte Gegenstände darf nicht der Neupreis gefordert werden. Die Kostenerstattung orientiert sich daran, dass die Anschaffungen auch nach dem Urlaub noch weiterverwendet werden können. Außerdem müssen die Käufe begründbar sein und stets die Belege aufbewahrt werden.

Hatte dann noch der Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden gibt es eventuell noch eine Entschädigung von bis zu 600€ laut EU-Verordnung.

Warum Koffer verschwinden

Wie können Gepäckverspätungen oder -verluste überhaupt vorkommen? Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Koffer nicht (sofort) am Urlaubsziel ankommen, bei Umsteigeflügen. Ist die Zeit zwischen zwei Linien zu knapp, schaffen die Taschen es gegebenenfalls nicht mit an Bord des Anschlussfluges. Zudem kann es am korrekten Beladen des Flugzeugs, Fehlern beim Ausstellen des Tickets oder Baggage Tags, der Gewichtsbeschränkung für die Maschine oder dem Zoll scheitern. Wartet der Passagier am Gepäckband vergeblich, kann auch eine Verwechslung schuld sein.

Die gute Nachricht zum Schluss: Rund 79 Prozent aller vermissten Gepäckstücke kommen verspätet am Zielort an und werden im Schnitt nach 1,76 Tagen wieder an den erleichterten Passagier übergeben. Nur sechs Prozent bleiben dauerhaft verschwunden.

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