EU-Kommission: Neuregelung von Fluggastrechten vor dem Aus
Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, herrscht zwischen den Mitgliedstaaten Uneinigkeit – insbesondere über die Bedingungen für Entschädigungen bei Verspätungen und verpassten Anschlussflügen.
Die Ablehnung des Kommissionsvorschlags sei einem EU-Beamten zufolge daher eine Option, gerade “angesichts der aktuellen Situation”.
Spanisch-britischer Streit um Gibraltar blockiert Kompromiss
Mit der „aktuellen Situation“ gemeint sind anhaltende Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten Großbritannien und Spanien um den Status des Flughafens von Gibraltar.
Aus diesem Grund war die Neuregelung der Fluggastrechte bereits im vergangenen Jahr ins Stocken geraten.
Mit den jetzt anstehenden Wahlen in Großbritannien und denen in Spanien später in diesem Jahr, glaubten EU-Diplomaten nicht an eine baldige bilaterale Lösung.
Hintergrund: EU-Kommission will Fluggastrechte beschneiden
Wir von EUclaim begrüßen diese abermalige Verschiebung und das mögliche Aus des EU-Vorschlags. Denn was die EU-Kommission in ihrem Vorstoß als „Vereinfachung der Regeln“ versteht, halten wir de facto für eine Aufweichung der Verbraucherrechte von Fluggästen.
So sieht der Vorschlag unter anderem eine Anhebung der Wartezeiten vor, nach denen eine Entschädigung fällig wird. Bislang erhalten Passagiere in der EU ab drei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung. Nach Willen der EU-Kommission könnte diese Frist auf bis zu zwölf Stunden steigen.
Im Laufe der Debatte wurde außerdem vorschlagen, technische Defekte künftig als „außergewöhnliche Umstände“ zu werten. Nach unseren Berechnungen verlören damit vier von fünf Verbraucherforderungen ihre Grundlage.
Neuer Kommissionsvorstoß bereits in der Mache
Wie es konkret mit den Fluggastrechten weiter geht, wird sich voraussichtlich im Juni entscheiden, wenn die 28 Verkehrsminister der EU-Mitgliedstaaten zum nächsten Mal im Ministerrat zusammentreffen.
Ungeachtet dessen kündigte die Kommission noch für dieses Jahr einen neuen Vorstoß an, mit dem die „Wettbewerbsfähigkeit im Luftfahrtsektor“ gestärkt werden soll. Mit anderen Worten: Das nächste Kapitel in der unendlichen Geschichte um die Fluggastrechte folgt.