Flug überbucht?
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Ihr Flug wurde überbucht? Profitieren Sie davon!
Flug bezahlt, Flieger bereit, doch Ihnen wird das Boarding verweigert. Der Grund: Es stehen nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung. Wie kann das sein?
Es handelt sich hierbei nicht etwa um einen Fehler im System. Überbuchungen sind von der Fluggesellschaft oftmals beabsichtigt. Airlines möchten freie Plätze im Flugzeug besetzen, die durch nicht anwesende Flugpassagiere („No-Shows“) entstehen. Der Flug wird überbucht, es werden also mehr Flugtickets verkauft als es überhaupt Sitzplätze im Flugzeug gibt. Das wird dann zu einem Problem, wenn alle Passagiere ihren gebuchten Flug antreten.
In diesem Fall suchen die Mitarbeiter der Airline nach Freiwilligen, die auf ihren Sitzplatz verzichten und einen späteren Flug nehmen (sogenannte „freiwillige Nichtbeförderung“). Als Gegenleistung bietet die Fluggesellschaft häufig Bargeld, Gutscheine oder Flugpunkte an. Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet, finanziert sie eine Hotelübernachtung.
Der Fluggast hat Anspruch auf Erstattung des Flugtickets oder anderweitige Beförderung. Darüber hinaus steht ihm eine Gegenleistung zu, die er mit der Fluggesellschaft aushandelt. Passen Sie auf, dass der von der Fluggesellschaft gebotene Geldbetrag mindestens der Höhe der Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 entspricht!
Sollte sich kein Passagier bereit erklären, von seinem Flug zurückzutreten, spricht man von „unfreiwilliger Nichtbeförderung“.
Flug überbucht: Welche Rechte habe ich?
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Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen,
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einen Ersatzflug oder anderweitigen Transfer zu organisieren bzw. Ihre Ticketkosten zu erstatten und
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Sie während der Wartezeit zu versorgen.
Ihr Recht auf finanzielle Entschädigung, wenn Ihr Flug überbucht wurde
Die Höhe der finanziellen Entschädigung gemäß EU-Verordnung
Entschädigungssummen gemäß EU-Verordnung
Grundsätzlich gilt, dass Kurzstreckenflüge bis 1.500 km mit 250 € entschädigt werden und Mittelstreckenflüge bis 3.500 km mit 400 €. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km ist die Fluggesellschaft verpflichtet, 600 € an den Passagier zu zahlen. Damit die EU-Verordnung 261 greift, muss der Flug entweder in der EU starten oder dort landen. Sollte er lediglich in der EU landen, muss die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU haben.
Wann darf die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern?
Eine Nichtbeförderung kann aber auch andere Gründe haben. In folgenden Fällen ist die Fluggesellschaft von einer Entschädigungsleistung befreit:
Der Passagier
- stellt ein Sicherheitsrisiko dar,
- hat gesundheitliche Probleme,
- kann keine vollständigen Reiseunterlagen vorlegen.
Flug überbucht: Was kann ich am Flughafen tun?
- Suchen Sie den Ticketschalter auf. Dort wird Ihnen ein Ersatzflug organisiert.
- Lassen Sie sich die Überbuchung schriftlich bestätigen.
- Bewahren Sie Quittungen von Verpflegung, Transfer und Hotelunterkunft auf.