Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub
Der erste Arbeitstag nach dem Urlaub. Frisch gebräunt und bestens erholt geht es zurück in die Firma. Doch kaum zurück am Schreibtisch läuft es überhaupt nicht, ganz normale Tätigkeiten fallen auf einmal schwer und man sehnt schon vormittags den Feierabend herbei. Vielen Arbeitnehmern ergeht es an den ersten Tagen nach dem Urlaub so. Forscher nennen dieses Phänomen „Post-Holiday-Syndrom“.
Gegen das Post-Holiday-Syndrom
Was dagegen hilft? Am besten sollte die erste Zeit nach den Ferien möglichst stressfrei organisiert werden. Wenn es geht, sollten Termine nicht in die erste Woche gelegt werden. Generell gilt: Nicht von dem Riesenberg an Mails verrückt machen und sich in der Anfangsphase nicht zu sehr unter Druck setzen lassen. Also lieber mit den Aufgaben starten, die leicht fallen und Spaß machen. Empfehlenswert ist es auch, die erste Woche nach dem Urlaub nicht an einem Montag, sondern besser an einem Mittwoch oder Donnerstag starten zu lassen. So ist das erste erholsame Wochenende schnell wieder in greifbarer Nähe.
Auch Kurzurlaube sind erholsam
Übrigens: Urlaubsforscher empfehlen, nicht den ganzen Jahresurlaub auf einmal zu nehmen, sondern lieber mehrmals – und dafür kürzer – Urlaub zu machen. Dann hat man kurz nach dem Urlaub schon wieder die nächste Auszeit vor Augen – Vorfreude inklusive.
Reisemängel und Flugchaos
Manch einer ist nach dem Urlaub auch noch von der Reise gestresst – etwa, weil das Hotel katastrophal war oder der Flieger einen halben Tag Verspätung hatte. Bei Reisemängeln, zum Beispiel bei einer Pauschalreise, sollten Mängel schon während der Reise dokumentiert und dem Veranstalter angezeigt werden. Wenn die Probleme während des Urlaubs trotzdem bestehen bleiben, können Reisende nach ihrem Urlaub einen Teil ihres Geldes zurückfordern. Wichtig: Die Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr geltend gemacht werden.
Bei Flugverspätungen und -ausfällen sieht die Lage besser aus. Hier haben betroffene Passagiere auch drei Jahre nach einem Vorfall das Recht, Entschädigung von der verantwortlichen Airline einzufordern.
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