Flug annulliert, was ist mit Verpflegung und Übernachtung?
Wurde der Flug gestrichen, muss die Fluggesellschaft sich um euch und euer leibliches Wohl kümmern. Bei einem kurzfristig gestrichenen Flug habt ihr während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung Anspruch auf Verpflegung am Flughafen. Wichtig ist nur, dass ihr alle Rechnungen für Essen und Getränke aufbewahrt, um sie später vorlegen zu können. Außerdem müsst ihr die Möglichkeit bekommen, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu verschicken. Sollte der Ersatzflug erst am Folgetag starten, habt ihr Anspruch auf eine Hotelübernachtung. Dazu gehört auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Rechnet hier aber lieber nicht mit Luxus-Unterkünften. Meist sind es unspektakuläre Hotels in Flughafennähe.
Bekomme ich mein Ticket erstattet?
Wenn der Flug annulliert wurde, habt ihr ein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Die Fluggesellschaft kann euch aber auch eine alternative Beförderung, zum Beispiel mit der Bahn oder einem Bus anbieten. Optional könnt ihr auch eigenständig einen anderen Flug suchen. Wichtig hierbei ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Fluggesellschaft.
Welche Fristen gelten bei einer Flugannullierung?
Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, habt ihr in vielen Fällen zusätzlich zur Erstattung des Flugtickets Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Recht auf Entschädigung nach Flugannullierung habt ihr nur bei Flügen, die in der EU starten oder landen oder von einer Gesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab. Gemäß EU-Verordnung liegt sie zwischen 125 Euro und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Übrigens: Auch, wenn der Flug vorverlegt wurde, gilt das laut BGH als Flugannullierung.
Außergewöhnliche Umstände
Falls sogenannte außergewöhnliche Umstände zur Flugstreichung führen, habt ihr leider keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen in Deutschland zum Beispiel gewerkschaftlich organisierte Streiks oder Unwetter. In diesen Fällen hat die Fluggesellschaft keine Verantwortung für den Flugausfall und ist nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Allerdings nutzen viele Fluggesellschaften die außergewöhnlichen Umstände gern als Ausrede, um sich vor Zahlungen zu drücken. Lasst euch also nichts vormachen. Wenn euer Flug annulliert wurde, prüft in jedem Fall im Schnell-Check bei EUclaim, ob ihr Anspruch auf Entschädigung habt.
Mein Flug nach Österreich für den kommenden Sonntag wurde annulliert.
Bekomme ich mein Geld automatisch zurück oder muss ich mich erst bei der Airline melden?
Lieber Herr Bürger, das können wir dir leider nicht sagen. Du kannst dich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen oder schaust auf der Webseite der Fluggesellschaft einmal nach. Aktuell informieren viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter über das weitere Vorgehen sehr präsent auf der Webseite, da es aufgrund des Corona-Virus so viele Stornierungen gibt. Viele Grüße und alles Gute ~Rebecca von EUclaim
Ich habe einen Hin- und Rückflug mit Ryanair (durchgeführt von Laudamotion) am 15.4. (Hinflug) und am 6.5.20 (Rückflug) gebucht. Nun wurde wegen Corona der Hinflug annuliert, der Rückflug (bereits auch eingecheckt) ist jedoch nicht von der Annulierung betroffen. Wenn ich nicht hinfliegen kann, wie soll ich denn zurückfliegen??? Für den Hinflug ist von Ryanair eine Kostenerstattung angekündigt worden. Warum kann ich den Rückflug ebenfalls nicht zurückerstatten lassen? Gibt es hierfür Hinweise auf entsprechende Bestimmungen?
Lieber Herr Brandt, letzte Woche gab es eine Mitteilung der Europäischen Kommission, in der auch diese Frage nochmals geklärt wurde. Laut dieser Mitteilung stehen Ihnen voraussichtlich die Rückerstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug zu. Mehr Informationen finden Sie hier: : https://www.euclaim.de/neuigkeiten/coronavirus-passagierrechte
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Ich habe 5 Tage vor Abflug erfahren, dass mein Flug ab München gestrichen wurde und ich jetzt ab Frankfurt fliegen soll. Muss ich das hinnehmen? Zudem ich in Kanada ja im Moment gar nicht einreisen darf.
Liebe Frau Lahres,
grundsätzlich ist man nicht dazu verpflichtet einen Ersatzflug anzunehmen. Auch in diesem Fall hat man normalerweise einen Anspruch auf Kostenrückerstattung. Um die Details abzuklären, wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft, da wir die exakten Vertragsbedingungen nicht kennen. Viele Grüße ~Vera von EUclaim
Flug gestrichen und die Fluggesellschaft bietet Umbuchung oder Voucher an, keinen refund. Ist das rechtens?
Liebe Frau Dreifaldt, nach heutigem Stand sind Sie nicht verpflichtet einen Ersatzflug oder einen Gutschein anzunehmen. Allerdings hören wir aktuell häufig, dass nur noch Gutscheine angeboten werden. Zudem denkt die Bundesregierung aktuell über eine Änderung der Rechtslage nach. So lange sich hieran offiziell allerdings noch nichts geändert hat, sollte eine Rückerstattung weiter möglich sein. Sollte das nicht funktionieren, können Sie sich mit der Frage auch noch mal an eine Rechtsberatung wenden, diese können Ihnen an der Stelle noch besser weiterhelfen.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Mein Hinflug wurde von Lufthansa anulliert, ich habe keine Entschädigung oder Umbuchungsoption angeboten bekommen. Jetzt habe ich etwas überhastet alles storniert. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Rückerstattung bzw. Umbuchung? Wie soll ich nun vorgehen? Vielen Dank im Voraus
Lieber Herr Hagen,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich besteht nach geltendem Recht der Anspruch auf Erstattung der Kosten oder auf eine Ersatzbeförderung, wenn der Flug annulliert wurde. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn Sie nicht mehr als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und die Annullierung nicht durch die Fluggesellschaft verschuldet ist. Diese Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung 261/2004 zahlt die Fluggesellschaft aber für gewöhnlich auch nicht freiwillig, sondern muss bei der Fluggesellschaft eingefordert werden. Weitere Informationen zur Fluggastrechteverordnung können Sie auch hier nachlesen: https://www.euclaim.de/fluggastrechte Ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, können Sie außerdem kostenfrei in unserem Kalkulator testen: euclaim.de/Pruefen-Sie-Ihren-Flug
Welche Rechte Sie in ihrem konkreten Fall haben, können wir leider nicht pauschal sagen, da wir die detaillierten Vertragsbedingungen nicht kennen und auch nicht was genau Sie storniert haben etc. Wir empfehlen Ihnen daher sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden bzw. schauen Sie sich noch mal die Vertragsbedingungen an. Sollten Sie bei der Fluggesellschaft nicht weiterkommen, wenden Sie sich besser an Ihre Rechtsschutzversicherung, da wir keine Rechtberatung machen dürfen und unser Bearbeitungsgebiet ausschließlich die Entschädigung entsprechend der Fluggastrechteverordnung 261/2004 umfasst.
Wir wünschen Ihnen alles Gute. Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo
Mir wurde der Flug mit der Air Canada storniert, abflug 10. März, zurück 16 April. Sehe aber dass diese Route immer noch angeboten wird, ist das Rechtens? Angeblich sind alle Passagieren dieses Fluges betroffen. Verstehe nicht das allen Reisenden der Flug cancelliert wurde…..und auf allen Webseiten genau dieser Flug angeboten wird, hier stinkt doch etwas gotts erbärmlich
MFG
M. Zürcher
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Sie mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Warum der Flug für Sie gecancelt wurde, aber auf anderen Seiten weiterhin angeboten wird können wir Ihnen leider nicht sagen. Wir hoffen Sie erhalten entweder von der Airline einen passenden Ersatzflug oder finden selbst einen und können Ihre Reise antreten. Viele Grüße und schöne Feiertage ~Rebecca von EUclaim
Unser Rückflug wurde gut 1 Stunde vorm Boarding storniert und am gleichen Tag ging kein Flug mehr.
Wir haben einen Großteil des gesamten Flugpreises erstattet bekommen – aber nicht 100 Prozent. Ist das ein Kürzung aufgrund des ja erfolgten Hinfluges?
In diesem Fall ist das schwer zu sagen. Vielleicht wurde Ihnen eine Entschädigung für den annullierten Flug gezahlt. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass Ihnen die Kosten für Ihren Flug erstattet wurden, dann für den Flug, der annulliert wurde, und nicht für Ihren ersten Flug. Ohne alle Informationen kann ich jedoch keine vollständige Antwort geben. Hoffentlich sind Sie gut nach Hause gekommen.
Meine Flugbuchung bestand aus vier Flugsegmenten, je zwei auf dem Hinweg und dem Rückweg. Die Fluglinie hat anderthalb bis zwei Monate vor Antritt des Hinfluges mitgeteilt, dass das erste Segment des Rückfluges annuliert worden sei. Das zweite Segment machte damit keinen Sinn mehr, da ich mich vom Ort der Zwischenlandung über 2000 Kilometer entfernt aufhielt. Die Fluglinie war nicht in der Lage, einen Ersatzflug zum Zwischenlandungsort oder eine komplette Ersatzverbindung am selben Tag oder einen Tag vorher oder nachher anzubieten. Daher habe ich selbständig mit einer anderen Fluglinie eine andere Verbindung zurück gebucht.
Um den Hinflug nicht zugefährden stornierte ich nach dem Hinflug das zweite Element des Orginalrückfluges und forderte die Fluglinie auf, den gesamten Rückflug (also das von ihr annulierte Flugsegment plus das von mir später stornierte Flugsegment) zu erstatten. Überschlägig erwartete ich damit etwa den hälftigen Ticketpreis zurück, tatsächlich allerdings lag die Erstattung bei 60 bis 70 Prozent.
Ich habe den Verdacht, dass die Fluglinie nachträglich die Kosten für die üblicherweise höheren Ticketpreise nur des Hinfluges angesetzt hat und die Differenz zwischen dem von mir für Hin- und Rückflug entrichteten Ticketpreis und dem fiktiven Hinflugpreis bei Buchung ohne Rückflug erstattet hat. Besteht irgendeine Möglichkeit, an konkrete Zahlen zu kommen und ggf eine Nachforderung zu stellen?
Guten Tag,
entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Benötigen Sie noch unsere Hilfe? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zudem können Sie bereits mithilfe unserer Datenbank kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug
Mit freundlichen Grüßen
Das EUclaim-Team
Unser Hinflug mit Fluglinie A wurde mehr als 14 Tage vor Abflug storniert. Es gibt keine passende Alternative. Gibt es irgendeine Chance, die Kosten für den Rückflug mit Fluglinie B erstatten zu lassen?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Müller,
entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Benötigen Sie noch unsere Hilfe? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zudem können Sie bereits mithilfe unserer Datenbank kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug
Mit freundlichen Grüßen
Das EUclaim-Team
Mein Flug von München nach Bangkok wurde wegen Streik wenige Stunden vorher gecancelt. Diesen habe ich erstattet bekommen. Mein Rückflug von Bangkok nach München, der 14 Tage später gehen würde, wird nicht erstattet, obwohl ich wegen der Annullierung gar nicht nach Bangkok gekommen bin. Man redet sich damit heraus, dass Hin- und Rückflug zwei unterschiedliche Referenznummern haben, was ich aber bei der Buchung gar nicht beeinflussen konnte. Danke für Hilfe Stefan Weise
Hallo Stefan,
Wer hat denn gestreikt? Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie können einen Ersatzflug buchen, auch die Mehrkosten werden Ihnen erstattet. Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung für den Rückflug.
Geben Sie hier Ihre Flugdaten ein, um zu sehen, ob Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung für den Hinflug haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug
Lisanne