Wurde Ihr Flug mit SAS annulliert?
* abzüglich unserer Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person.
Wir helfen beim Einfordern Ihrer Entschädigung für SAS-Annullierungen!
Wurde Ihr SAS-Flug innerhalb von zwei Wochen vor Abflug annulliert und möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben?
Kein Problem, schauen Sie hierfür ganz einfach, ob Ihr SAS-Flug unten auf dieser Seite aufgelistet wird oder prüfen Sie mit unserem Kalkulator, ob Sie Anspruch haben, indem Sie Flugnummer und Flugdaum eingeben.
Voraussetzungen für Entschädigung bei SAS-Flugannullierung
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein:
- Sie sind entweder
- mindestens zwei Stunden mit dem Ersatzflug verspätet an Ihrem Ziel eingetroffen oder
- Sie haben keinerlei Ersatzflug erhalten und haben auch selbst keinen gebucht.
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.
Außerdem ist es wichtig, wann Sie genau über die Flugannullierung von Eurowings informiert wurden. Lesen Sie hier mehr zu den Annullierungsfristen.
Ermitteln Sie Ihre Flugdistanz
Erhalten Sie Geld zurück für Ihre Flugannullierung mit SAS
Wurde Ihr Flug annulliert und haben Sie Ihr Ziel mit dem Ersatzflug mindestens zwei Stunden später als ursprünglich geplant erreicht? Oder haben Sie gar keinen Ersatzflug erhalten? Dann steht Ihnen gemäß EU-Verordnung möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu. Möchten Sie wissen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? Schauen Sie nach, ob Ihr Flug in unserer Liste aufgeführt wird oder finden Sie es heraus, indem Sie Ihre Flugdaten in unseren Kalkulator eingeben. Informieren Sie sich schnell und unverbindlich über Ihre Rechte.
Beauftragen Sie EUclaim mit dem Einfordern Ihrer Entschädigung und wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, worauf Sie Anspruch haben. Es gibt weder ein Kostenrisiko noch versteckte Kosten. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis und erhalten nur eine Provision, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich eingefordert haben.