Flughafen Verspätung

Welche Rechte habe ich bei einem Streik im Flugverkehr?

Piloten, Crew, Luftverkehrskontrolle – eine Menge Personal, das für einen reibungslosen Flugtransfer verantwortlich ist. Könnten Sie von einem Streik betroffen sein, sollten Sie sich umgehend bei der Airline über Ihren Flugstatus erkundigen. Häufig informiert die Fluggesellschaft Passagiere auf ihrer Webseite über einen anstehenden Streik.

Ihre Rechte bei einem Streik sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgehalten. Die Verordnung greift, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der EU starten bzw. landen und die ausführende Fluggesellschaft einen Hauptsitz in der Europäischen Union hat. Außerdem darf das Flugproblem nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Anspruch auf Entschädigung bei Streik?

Ab drei Stunden Verspätung oder bei einer Annullierung des Fluges greift die EU-Verordnung 261/2004: Je nach Flugstrecke stehen den Passagieren zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu, der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle. Allerdings brauchen Airlines bei „außergewöhnlichen Umständen“ betroffenen Passagieren keine finanzielle Entschädigung zu zahlen.

Bisher galt jede Form von Streik in Deutschland als „außergewöhnlicher Umstand“. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch am 17. April 2018 ein wegweisendes Urteil zu Ausgleichszahlungen nach Flugverspätungen und Annullierungen wegen wilden Streiks gefällt (Aktenzeichen (C-195/17)). Wilde Streiks, also arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen, gelten seitdem nicht mehr in jedem Fall als „außergewöhnlicher Umstand“.

Jedenfalls wenn der („wilde“) Streik durch eine Entscheidung der Airline selbst ausgelöst wurde, die zu den gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen von Unternehmen zählt, kann von einem „außergewöhnlichen Umstand“ keine Rede mehr sein.

Bei angekündigten, bzw. gewerkschaftlich organisierten Streiks des Airline-Personals hingegen gibt es noch kein Referenzurteil des EuGH. Auch wenn diese in Deutschland üblicherweise als „außergewöhnliche Umstände“ gewertet werden, gibt es hier noch keinen europäischen Konsens.

Die Höhe der Entschädigung bei Streik

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde und Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wird deren Höhe auf Basis der Flugstrecke festgelegt:
Innerhalb der EU:

  • 250 Euro Entschädigung bei einem Flug mit bis zu 1.500 km Strecke
  • 400 Euro Entschädigung bei einem Flug mit mehr als 1.500 km Strecke

Außerhalb der EU:

  • 250 Euro Entschädigung bei einem Flug mit bis zu 1.500 km Strecke
  • 400 Euro Entschädigung bei einem Flug bis einschließlich 3.500 km Strecke
  • 600 Euro Entschädigung bei einem Flug mit mehr als 3.500 km Strecke

Gerne überprüft EUclaim individuell Ihren Anspruch auf Entschädigung. Für Sie übrigens völlig ohne Risiko, denn eine Provision zahlen Sie nur im Erfolgsfall.

Erstattung der Ticketkosten oder Ersatzbeförderung

In jedem Fall muss die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung ermöglichen – ob via Flugzeug, Bahn, Bus oder Mietwagen, ist zweitrangig. Alternativ erhalten Sie das Geld für Ihr Flugticket zurück.

Sie haben keine Lust mit dem Zug von Berlin nach Düsseldorf zu pendeln? Kein Problem! Sie können die Ersatzbeförderung ablehnen, Ihr Ticket stornieren und Ihr Geld innerhalb von sieben Tagen von der Airline zurückbekommen.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen bei einem Streik

Leider wird ein Streik nicht immer rechtzeitig angekündigt. Sollten Sie am Flughafen gestrandet sein, haben sie laut EU-Verordnung 261 einen Anspruch auf entsprechende Versorgungsleistungen. Dazu gehören kostenloses Essen und Trinken sowie gegebenenfalls die Unterbringung in einem Hotel inklusive Transfer von und zum Flughafen. Außerdem haben Sie das Recht, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Diese Regelung ist in Artikel 8 und 9 der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 aufgenommen.

Was kann ich am Flughafen bei einem Streik tun?

Oft sind von einem Streik mehrere Flüge gleichzeitig betroffen, am Flughafen läuft alles drunter und drüber. Nutzen Sie die Wartezeit am Flughafen sinnvoll:

  • Lassen Sie sich die Flugverspätung oder Annullierung schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen.
  • Machen Sie Beweisfotos von den Anzeigentafeln.
  • Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Betroffenen aus.
  • Bewahren Sie sämtliche Quittungen für Essen und Trinken auf, damit Ihnen die Kosten später von der Fluggesellschaft zurückerstattet werden können.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Konsequenzen eines Streiks können oftmals ein langfristiges und unüberschaubares Ausmaß annehmen. Häufig entschuldigen Airlines Unregelmäßigkeiten im Flugplan mit einem Streik, der schon einige Tage zurückliegt. Wenn Sie Zweifel haben, dass Ihre Verspätung oder Annullierung tatsächlich Folge eines Streiks ist, kommen Sie auf uns zu. Wir recherchieren gerne für Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

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