Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Flugverspätung bei Pauschalreisen?

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Pauschalreisen

Endlich kann es losgehen. Der langersehnte Jahresurlaub steht vor der Tür. Um sicher zu gehen, dass alles gut geregelt ist, haben Sie eine Pauschalreise gebucht. Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen? Dann haben Sie unter Umständen Recht auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €, gemäß EU-Verordnung, auch wenn Sie keine separate Buchungsbestätigung für den Flug besitzen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Leider kann auch bei einer Pauschalreise das ein oder andere schiefgehen. Besonders ärgerlich ist es, wenn Stunden oder womöglich ein ganzer Urlaubstag durch die Verspätung oder Annullierung verloren gehen.

Ihnen stehen grundsätzlich Ansprüche sowohl gegen den Reiseveranstalter als auch gegen die Fluggesellschaft zu. Die Entschädigungssumme, die Sie von der Airline erhalten, kann der Reiseveranstalter aber anrechnen, wenn Sie bei ihm eine Reisepreisminderung geltend machen.

Hatten Sie eine Flugverspätung oder Annullierung, so raten wir Ihnen, sich an die Fluggesellschaft zu wenden. Diese ist nämlich an die EU-Verordnung 261 gebunden. Für Sie heißt das, dass Sie von der Airline eine wesentlich höhere Entschädigung erwarten können als vom Reiseveranstalter. Letzterer orientiert sich an der „Frankfurter Tabelle“, in der reiserechtliche Urteile über Preisminderungen festgehalten sind.

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, können wir als Experten für Sie tätig werden.

Finanzielle Entschädigung der Fluggesellschaft

Ist die Fluggesellschaft für den Problemflug verantwortlich, muss Sie Ihren Zeitverlust finanziell entschädigen.

Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgelegt. Wichtig hierbei:

  • Seien Sie pünktlich am Check-in-Schalter.
  • Lassen Sie sich die Flugverspätung/Annullierung schriftlich bestätigen und informieren Sie Ihren Reiseveranstalter.
  • Behalten Sie sämtliche Dokumente wie Bordkarten, Tickets, Quittungen oder machen Sie davon Beweisfotos.

Um Ihren Anspruch bei der Airline einzufordern, können Sie zunächst selbst mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten. Antwortet die Fluggesellschaft Ihnen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nicht oder weist Sie direkt ab, kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Strand mit Schatten des Flugzeugs

Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung auf Pauschalreisen

Die Höhe der Entschädigung ist für Pauschalreisende genauso hoch wie für andere Flugpassagiere. Bei Flugdistanzen, die 1.500 km nicht überschreiten, hat der Passagier Anspruch auf 250 €. Darüber hinaus gibt es 400 €. Sollte es sich sogar um eine Langstrecke handeln, die ihren Startpunkt oder ihr Ziel außerhalb der EU hat, so besteht Anspruch auf 600 €. Wichtig ist, dass bei Flügen, die außerhalb der EU starten, die Fluggesellschaft einen Hauptsitz in der EU hat, damit die EU-Verordnung 261 greift.

Entschädigungssummen gemäß EU-Verordnung

Flugdistanz Höhe Entschädigung Tuifly

Sonderregelungen, in denen Sie einen Teilanspruch auf Entschädigung haben, prüfen wir für Sie ausgiebig. Fliegen Sie Langstrecke (über 3.500 km) und kommen zwischen drei und vier Stunden später an Ihrem Ziel an, stehen Ihnen beispielsweise 50 Prozent der Entschädigungssumme zu.

Fristen beim Reiseveranstalter und bei der Fluggesellschaft

Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern, profitieren Sie in Deutschland von einer dreijährigen Verjährungsfrist. Sie können Ihren Fall also bis zu drei Jahre später einreichen.

Achtung: Diese Dreijahresfrist bezieht sich nicht auf Reisepreisminderungen, die beim Reiseveranstalter eingefordert werden. Da ein verspäteter oder annullierter Flug einen deutlichen Reisemangel darstellt, müssen Sie eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter innerhalb von vier Wochen geltend machen. Eine Reisepreisminderung gilt auch für sonstige Mängel während Ihrer Pauschalreise, zum Beispiel bei Unterkunft oder Verpflegung. Wenden Sie sich umgehend an Ihren Reiseveranstalter oder bestenfalls direkt vor Ort an einen Reiseleiter, um den Mangel anzuzeigen.

Außergewöhnliche Umstände

Es gibt Fälle, in denen die Fluggesellschaft zu keiner Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich um sogenannte außergewöhnliche Umstände. Die Airline kann laut der EU-Verordnung 261 in manchen Fällen nicht für das Flugproblem verantwortlich gemacht werden. Beispiele hierfür sind:

  • Schlechte Wetterbedingungen
  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Terrorgefahr/politische Instabilität
  • Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbruch)
  • Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)

Wir werten täglich 13 Millionen Daten aus. Wir prüfen nicht nur, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sondern können es auch nachweisen. So gelangen Sie einfach und stressfrei an Ihre Entschädigung.

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