Flughafen Verspätung

Flugverspätung 2 Stunden?

 

Ist Ihr Flug um zwei Stunden verspätet? Dann haben Sie gemäß der Verordnung 261/2004 kein Recht auf eine Entschädigung für die Verspätung Ihres Fluges. Bei einer Flugverspätung von zwei Stunden oder mehr können Sie jedoch andere Ansprüche geltend machen. Erfahren Sie hier, was Ihnen zusteht.

Flugverspatung 2 stunden

Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von zwei Stunden

Grundsätzlich muss Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ankommen, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person haben. Dies ist in der Verordnung 261/2004 festgelegt.

Nur wenn Ihr Flug weniger als sieben Tage im Voraus annulliert wurde und Sie mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die Verspätung. In anderen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei verspäteter Ankunft.

Ein beispiel:

Ihr Flug von Amsterdam nach London mit easyJet wird in letzter Minute wegen eines unerwarteten Streiks der Piloten gestrichen. Sie erhalten Ihr Geld zurück und buchen selbst einen neuen Flug, sodass Sie zweieinhalb Stunden später ankommen. Da es sich hierbei nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Person.

Anspruch auf Versorgungsleistungen bei einer zweistündigen Verspätung

Wenn sich Ihr Flug um zwei Stunden verspätet, haben Sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Dies kann Essen und Trinken und gegebenenfalls eine Übernachtung in einem Hotel beinhalten. Normalerweise stellt die Fluggesellschaft Gutscheine für den Kauf von Lebensmitteln oder Getränken zur Verfügung. Wenn das allerdings nicht möglich ist, können Sie sie selbst kaufen und die Kosten dafür geltend machen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Belege aufbewahren. Hatte Ihr Flug eine längere Verspätung oder wurde er gar annulliert und es sind Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstanden? Zum Beispiel für Hotelunterkunft, Transfer und Verpflegung? Dann ist es gut möglich, dass Sie ein Recht auf Erstattung Ihrer Auslagen hatten.

Ein konkreter Fall:

Ihr Flug von New York nach Frankfurt a. M. wird wegen eines Schneesturms gestrichen. Sie können erst drei Tage später nach Deutschland fliegen und haben keine Unterkunft. Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Zeitverlust, da Schnee ist ein außergewöhnlicher Umstand. Sie haben jedoch Anspruch auf Versorgungsleistungen in Form von Essen, Trinken und einem Hotel, bis Sie nach Deutschland zurückkehren können.

Ihre Rechte bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden

Bei einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie das sogenannte „Recht auf Betreuung“ durch die Fluggesellschaft. Sie können alle angemessenen Kosten, die Ihnen entstehen, geltend machen. Nur wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie weitere Rechte. Zumindest dann, wenn die Verzögerung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Lesen Sie mehr darüber, worauf Sie Anspruch haben:

Flugverspätung zwei Stunden – Was Sie am Flughafen tun können

Folgende Tipps helfen Ihnen die Wartezeit bis zu Ihrem Flug sinnvoll zu überbrücken:

  • Wenden Sie sich an das Personal der Fluggesellschaft und bitten Sie um Betreuungsleistungen.
  • Kann Ihnen die Fluggesellschaft keine Snacks anbieten? Dann kaufen Sie sich ruhig welche. Die Quittungen sollten Sie aufbewahren und später bei der Fluggesellschaft einreichen.
  • Machen Sie Fotos von der Anzeigentafel. So können Sie später beweisen, dass Sie eine Flugverspätung von mehr als 2 Stunden und somit einen Anspruch auf Betreuungsleistungen hatten.
  • Ruhe bewahren und nicht die Laune verderben lassen. Möchten Sie tatsächlich genervt in Ihren wohlverdienten Urlaub starten? Aufregen bringt nichts und verkürzt auch nicht die Wartezeit.
  • Ob Schlafen, Lesen, Essen oder Kontakte knüpfen – Die Möglichkeiten, um die Zeit tot zu schlagen, sind zahlreich.

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