
Fast alle Flüge an den Flughäfen Düsseldorf und Köln wegen Streiks gestrichen
Diese Rechte haben Sie als Passagier.
Ein 24-stündiger Streik wird am Montag, 24. Februar, den Flugverkehr an den Flughäfen Düsseldorf und Köln beeinträchtigen. Dies wurde am Freitag angekündigt, nachdem die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ins Stocken geraten waren.
Wer streikt am Montag?
Betroffen sind das Check-in-Personal, die Bodenverkehrsdienste sowie das Be- und Entladepersonal. In Köln begann der Streik bereits am Sonntagabend, in Düsseldorf wird ab Montagmorgen die Arbeit niedergelegt. Die Gewerkschaften fordern unter anderem eine Lohnerhöhung, drei Tage mehr Urlaub und höhere Erschwerniszuschläge.
Ersatzflug oder Geld zurück
Viele Niederländer fliegen von Köln oder Düsseldorf aus in alle Welt. Kein Wunder, dass man dabei Hunderte von Euro sparen kann. Aber was passiert, wenn Ihr Flug wegen eines Streiks gestrichen wird? Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Wollen Sie diesen nicht annehmen? Dann haben Sie Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Wenn Sie dann selbst ein gleichwertiges Ticket buchen und Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen, können Sie die Differenz von der Fluggesellschaft Ihres ursprünglichen Fluges zurückfordern.
Keine weitere Entschädigung
Der Streik gilt als außergewöhnlicher Umstand: Er stellt für die Fluggesellschaft höhere Gewalt dar. Sie haben daher keinen Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Sie haben jedoch Anspruch auf Betreuungsleistungen, z. B. Essen, Getränke oder Hotelunterbringung. Wenn die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht erbringt und Sie gezwungen sind, diese Kosten selbst zu tragen, empfehlen wir Ihnen, alle Belege aufzubewahren. Wenn Ihre zusätzlichen Kosten 250 € übersteigen, können wir Ihnen bei der Erstattung behilflich sein.

Geschrieben von Fleur van Leijsen
Fleur ist Junior Marketer bei EUclaim und verbindet ihr innovatives Wissen mit ihrer Leidenschaft für Fahrgastrechte.
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