Streik SAS
Ein Streik bei SAS hat Auswirkungen auf viele Flüge. Sind Sie wegen des Streiks der Leidtragende, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Artikel erklären wir, welche Rechte Sie haben und geben Ihnen Tipps, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Annullierte Flüge aufgrund des Streiks bei SAS
Aufgrund des Personalstreiks von SAS werden viele Flüge annulliert. Das ist sehr ärgerlich und kann Ihre (Urlaubs-)Pläne schnell durcheinander bringen. Ist es nur ein kurzer Streik, kann es sein, dass Ihr Flug früher oder später startet. Meistens werden jedoch alle Flüge annulliert – mit unvermeidlichen Folgen für Ihre Reise.
Recht auf Betreuungsleistungen bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
Wenn es einen „wilden“ – also einen unangekündigten – Streik gibt, können auch Sie davon betroffen sein. Stehen Sie am Flughafen und Ihr Flug mit SAS hat mehr als 2 Stunden Verspätung, haben Sie das Recht auf Essen, Trinken und, falls nötig, eine Hotelübernachtung. In manchen Situationen bekommen Sie Gutscheine von der Fluggesellschaft, um sich Verpflegung zu kaufen. Erhalten Sie diese nicht, können Sie später die Kosten bei der Fluggesellschaft einfordern. Bitte denken Sie daran, hierfür die Belege aufzubewahren.
Sie müssen einen Alternativflug von SAS nicht akzeptieren
Die Fluggesellschaft muss Ihnen zum Beispiel kostenlos einen Alternativflug anbieten. Das muss der nächstmögliche Flug sein. Aber natürlich kann es sein, dass die nächsten Flüge alle ausgebucht sind und Ihnen daher ein Alternativflug angeboten wird, mit dem Ihre Reise überhaupt keinen Sinn mehr hat. Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Flug nicht zu akzeptieren. Die Fluggesellschaft muss Ihnen dann den Ticketpreis erstatten. Falls die Fluggesellschaft keine Alternative anbietet oder Sie selbst eine bessere Option finden, muss die Fluggesellschaft die Differenz zwischen den beiden Flugtickets zahlen.
Tipp: Warten Sie, bis Sie von SAS eine endgültige Bestätigung erhalten haben, bevor Sie selbst etwas unternehmen
Sie möchten natürlich so schnell wie möglich sicherstellen, dass es mit Ihrer Reise klappt. Buchen Sie aber nicht sofort einen Alternativflug. Streiks werden manchmal auch wieder abgesagt – falls das passieren sollte, sind Sie Ihr Geld los.
Verspätet angekommen aufgrund eines Streiks bei SAS? Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung
Wenn das Airline-Personal streikt – zum Beispiel die Piloten, die Kabinencrew oder das Bodenpersonal – dann ist SAS dafür haftbar. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 liegt dann kein Fall von höherer Gewalt vor und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie deswegen 3 Stunden zu spät oder 1 Stunde zu früh angekommen sind. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab – und davon, ob die Annullierung Ihres Flugs Ihnen weniger als 2 Wochen vor dem Abflug mitgeteilt wurde.
Die Höhe Ihrer Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt nicht von Ihrem Ticketpreis ab. Es ist möglich, dass die Entschädigung, die Sie erhalten, höher ist als der Preis für Ihr Ticket. Die Höhe der Entschädigung wird auf der Grundlage der Flugentfernung bestimmt.
Flugziele innerhalb der EU
• 250 Euro Entschädigung bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km
• 400 Euro Entschädigung bei einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km
Flugziele außerhalb der EU
• 250 Euro Entschädigung bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km
• 400 Euro Entschädigung bei einer Flugstrecke von 1.500 km bis 3.500 km
• 600 Euro Entschädigung bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 km
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben
Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung infolge eines Streiks bei SAS haben, können Sie ganz einfach in unserer Datenbank prüfen. Tragen Sie Ihre Flugnummer ein und wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Danach können Sie in nur wenigen Minuten einen Antrag auf Entschädigung einreichen. EUclaim kümmert sich dann um den Rest.
Die jüngsten problematischen Flüge von SAS
- KL 3575Jetzt kostenlos prüfen21.11.2024 um 21:05 UhrPointe A Pitre, Le Raizet AirportParis Chrl. De Gaulle